Weiterbildungskonzept
Weiterbildungskonzept der Neurochirurgischen Klinik am Kantonsspital St. Gallen
Das vorliegende Weiterbildungskonzept betrifft Anwärter auf den "Facharzttitel Neurochirurgie". Es zeichnet im Sinne eines Leitbildes auf, wie die Weiterbildung in dem Fachgebiet Neurochirurgie am Kantonsspital St. Gallen organisiert und vermittelt wird.
Die Realisation des von der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie erstellten Weiterbildungskonzepts obliegt dem Leiter der hiesigen Neurochirurgischen Klinik, Prof. Dr. med. G. Hildebrandt, und seinem Vertreter, dem Leitenden Arzt Herrn Dr. med. R. Heilbronner.
Der Inhalt, die Qualität und der Erfolg der Weiterbildung an dieser Weiterbildungsstelle soll mittels offizieller Visitation gemäss FMH regelmässig überprüft werden.
Das Weiterbildungsprogramm der Neurochirurgischen Klinik am Kantonsspital St. Gallen soll an die diesbezüglichen Bestimmungen der Union Européen des Médecins Spécialistes (UEMS) angepasst und damit europäischen Bedingungen entsprechend homologisiert werden.
Ziel der Weiterbildung in der Neurochirurgischen Klinik am Kantonsspital St. Gallen zum Facharzt Neurochirurgie sind die Erlangung der beruflichen Autonomie, die uneingeschränkte fachliche Verantwortlichkeit sowie die Veranlassung zur kontinuierlichen selbständigen Weiterbildung.
1. Bedingungen
Die hiesige Klinik ist als Weiterbildungszentrum der Stufe A klassifiziert, der Leiter des Weiterbildungsprogramm ist in der Lage das Weiterbildungskonzept der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie vollumfänglich anzubieten.
Eine Kooperation im Hinblick auf Ausbildungsstellen für das Weiterbildungskonzept in Rotation erfolgt mit der Neurochirurgischen Klinik am Kantonsspital Chur. Der Modus der Koordination ist aus dem Anhang zu entnehmen. Die Koordination wurde durch die Weiterbildungs- und Prüfungskommission der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie validisiert.
Das Weiterbildungskonzept sowie die damit in Verbindung stehenden schriftlichen Dokumentationen und Unterlagen werden gemäss Weiterbildungsordnung der FMH/UEMS mindestens alle fünf Jahre zur Prüfung zugänglich gemacht.
2. Weiterbildungsstellen
Die Anzahl der Weiterbildungsstellen an der Neurochirurgischen Klinik am Kantonsspital St. Gallen ist gegenwärtig auf die Zahl 3 festgelegt (gemäss Vorgabe der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie).
Die Bedürfnisse im Hinblick auf die Anzahl der Weiterbildungsstellen an der hiesigen Neurochirurgischen Klinik orientieren sich an der Notwendigkeit der neurochirurgischen Patientenversorgung, der Lehre, der Forschung und Entwicklung auf dem neurochirurgischen Fachgebiet.
Dem Präsidenten der Weiterbildungs- und Prüfungskommission werden jährlich mindestens 4 Wochen vor der Herbsttagung der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie Informationen über die Anzahl der sich in Ausbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte per Liste zur Verfügung gestellt.
Die Vergabe der jeweils zugesprochenen neuen Ausbildungsstellen obliegt den Leitern der Weiterbildungsstätten der Stufe A gemäss eigenem Ermessen.
Die Vergabe von Weiterbildungsstellen in einer B-Klinik erfolgt in Absprache zwischen dem Leiter dieser Klinik und dem Leiter einer kooperierenden A-Klinik, damit der Ablauf der Weiterbildung koordiniert und mit den Weiterzubildenden geplant werden kann.
3. Facharzttitel-Anwärter
Anwärter für den Facharzttitel "Neurochirurgie" müssen sich beim Leiter einer Weiterbildungsstätte ausdrücklich um eine Weiterbildungsstelle bewerben.
Bereits in einem Weiterbildungszentrum tätige Ärztinnen oder Ärzte können sich während der Anstellung um eine Weiterbildungsstelle bewerben. In dieser Situation beginnt die Weiterbildung mit dem Antritt der zugesprochenen Weiterbildungsstelle.
Der Eintritt in eine Weiterbildungsstelle gewährleistet, dass die Auszubildende oder der Auszubildende den Schweizer Facharzttitel für Neurochirurgie erwirbt. Im Falle eines anderen Auszubildenden leistet die Neurochirurgie St. Gallen Unterstützung zum ausländischen Facharzt bzw. zur ausländischen Fachärztin. Zur Zeit stehen drei Ärzten jeweils eine Weiterbildungsstelle in der Neurochirurgie St. Gallen zur Verfügung. Die Namen sind im Anhang aufgeführt. Die Namen der Weiterzubildenden werden halbjährlich dem Präsidenten der Weiterbildungs- und Prüfungskommission mitgeteilt.
Beginnt ein Anwärter auf den Facharzttitel "Neurochirurgie" seine Weiterbildung in einer A-Klinik, wird die vorläufige Aufnahme in das Weiterbildungsprogramm der entsprechenden A-Klinik anlässlich des ersten Qualifikationsgesprächs erörtert. Dieses Gespräch ist spätestens nach 3 Monaten innerhalb der reglementarischen Probezeit durchzuführen.
Definitiv festgelegt wird die Aufnahme in das Weiterbildungsprogramm anlässlich des zweiten Qualifikationsgesprächs, d.h. 12 Monate nach Stellenantritt. Unter der Berücksichtigung unterschiedlicher Schwerpunkte im Bereich der Patientenversorgung und zur Komplettierung der operativen Ausbildung ist der Austausch von Inhabern einer Weiterbildungsstelle zwischen den einzelnen Weiterbildungszentren zu koordinieren. Es soll eine gezielte Planung vorgenommen werden, auch im Hinblick auf die Besetzung von in absehbarer Zeit vakant werdenden Stellen (insbesondere auch im Hinblick auf Oberarztpositionen), zur sinnvollen Organisation von Blockkursen und im Hinblick auf die Anpassung des Bedarfs an Weiterbildungsstellen. Im Anhang sind die Termine für die Mitarbeitergespräche und auch die speziellen Daten für Mitarbeiter, die eine offizielle Weiterbildungsstelle innehaben, aufgeführt.
4. Weiterbildungsprogramm
Verantwortlich für die Weiterbildung der Anwärterinnen und Anwärter auf den Facharzttitel "Neurochirurgie" ist der Leiter der Weiterbildungsstätte bzw. sein Vertreter, der Leitende Arzt.
Es werden dem Inhaber/der Inhaberin der Weiterbildungsstelle zur Verfügung gestellt:
- Ein Weisungsordner in welchem die administrativen Abläufe des Kliniksalltags sowie "die Rechte und Pflichten der Assistenzärztinnen und Ärzte" aufgeführt sind.
- Ein Blaubuch in welchem die spezifischen medizinischen Gepflogenheiten dieser Klinik aufgeführt sind.
- eine schriftliche Information über die Lerninhalte, die während der Ausbildungszeit in dieser Klinik angeboten werden können. Diese Auflistung sowie der Weisungsordner und das Blaubuch werden bei Beginn der Weiterbildungszeit den Auszubildenden abgegeben.
Die Auszubildenden selbst führen ein Logbuch, dass die Zielsetzung für die jeweils nächsten 12 Monate enthält, in das der Weiterzubildende einzutragen hat:
- die ihm zugeteilten Patienten (Name und Geburtsdatum (anonymisiert), Diagnose, Datum der Hospitalisation),
- die von ihm durchgeführten bzw. von ihm assistierten Operationen (Name und Geburtsdatum (anonymisiert), Operationsdatum, Diagnose, inkl. Behandlungsergebnis (sogenanntes outcome)),
- Daten der Qualifikationsgespräche die von ihm besuchten Weiter- / Fortbildungsveranstaltungen.
5. Lerninhalte
5.1. Definition der Lerninhalte
Die definierten Lerninhalte umfassen Kenntnisse in folgenden Bereichen:
- der allgemeinen Grundlagen der Chirurgie
- des vollständigen neurologischen Untersuchungsgangs
- der neurochirurgischen Krankheitsbilder, ihrer Diagnose, Prognose, Behandlungsindikationen, sowie der operativen Technik (inkl. Indikationen und mögliche Komplikationen)
- der Indikationsstellung und Interpretation der modernen neuroradiologische Untersuchungsmethoden (CT, MRI, Angiographie) sowie der Doppler- und Echo- Sonographie
- der prä- und postoperativen Therapie in der Neurochirurgie, insbesondere auch die konservative Behandlung der Schädel-Hirn-Traumata und der Wirbel-Rückenmarksläsionen
- der mikrochirurgischen Operationstechnik
- der Qualitätskontrolle (u.a. Morbidity-/Mortality-Conference)
- der Anfertigung von neurochirurgischen Gutachten
Die speziellen Lerninhalte, die während der Weiterbildungszeit in dieser Klinik angeboten werden können sind im Anhang aufgeführt.
5.2 Vermittlung der Lerninhalte
Die Weiterbildung zum Facharzt "Neurochirurgie" dauert 6 Jahre, mindestens 5 der 6 Jahre hat der Anwärter auf den Facharzttitel in einer neurochirurgischen Klinik zu absolvieren, davon 3 ununterbrochen in ein und derselben A-Klinik.
Die Lerninhalte werden wie folgt vermittelt:
im klinischen Alltag auf den Stationen, im Operationssaal, im Ambulatorium, in der zentralen Notaufnahme, interne/externe Weiterbildung.
Vorgesehen sind obligate Rotationen im Bereich Intensivmedizin (6 Monate) und Neuroradiologie (3 Monate).
Als fakultative Rotationen werden angesehen:
funktionelle Neurochirurgie, spinale Chirurgie in einer orthopädischen Abteilung.
In Blockkursen sollen spezielle Lerninhalte vermittelt werden:
Erlernen der mikrochirurgischen Operationstechnik (Mikrochirurgie-Kurs), spinale und craniale Präparationskurse, Neuronavigation, intraoperativer Ultraschall, offenes MRI, Epilepsie-Chirurgie, spinales und cerebrales elektrophysiologisches Neuromonitoring, Nadeltechniken (Facetteninfiltrationen, ISG-Infiltrationen, Sakralblock) und Thermorhizotomie, CO2-Laseranwendung, Endoskopie, digitale Bildverarbeitung.
In den von der EANS angebotenen Kurse sind mindestens zwei zu absolvieren:
- Spine and peripheral nerve
- Head injury and functional
- Vascular
- Tumour and paediatric
Anlässlich gemeinsamer Weiterbildungs-/Fortbildungsveranstaltungen der Weiterbildungsstätten sind vorgesehen:
Vorträge, Workshops mit den Themen: Neuroanatomie, Neurophysiologie, Neuropathologie, Neuropharmakologie, Neurologie, Neuroradiologie, cerebrovaskuläre Chirurgie, neurochirurgische Onkologie, Neurotrauma, neurochirurgische "Critical Care", Schmerz-Management, pädiatrische Neurochirurgie, periphere Neurochirurgie, spinale Neurochirurgie, stereotaktische und funktionelle Neurochirurgie.
Die Ausbildungsstätten publizieren einen gemeinsamen Terminkalender betreffend ihrer Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen auf der Homepage der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie.
Den Auszubildenden stehen in der Neurochirurgischen Klinik St. Gallen jeweils ein PC mit Internet-Anschluss und CD-Drive sowie auch die Benutzung der umfangreichen Bibliothek zur Verfügung.
5.3 Operatives Programm
Für die Auszubildenden sind jeweils mindestens 600 Operationen vorgesehen. Das Operationsprogramm orientiert sich am Reglement 2003. Bezüglich selbständig durchgeführter Operationen muss eine Dokumentation erstellt werden.
6. Ausbildungsstufen
Wegen des in den verschiedenen A-Kliniken unterschiedlichen Patientenguts bzw. der Behandlungsangebote werden die Ausbildungsstufen und der zeitliche Ablauf der Weiterbildung in einzelnen Ausbildungsstätten definiert und zwar basierend auf dem Weiterbildungskonzept der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie, den Bestimmungen zum Erlangen des Facharzttitels "Neurochirurgie", den klinisch-wissenschaftlichen Bedingungen (ein Referat vor der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie, 2 Referate auf internationalen Kongressen, 2 Publikationen) und andere Bedingungen wie das EANS-Examen, mündlich-praktisches Examen, radiologischer Kurs und Basisexamen Chirurgie.
7. Evaluation der Weiterbildung
Der Leiter der Weiterbildungsstätte und die Weiterzubildenden besprechen in definiertem zeitlichem Ablauf das Resultat der bisherigen Weiterbildung (erreichte Zielvereinbarung unter Beizug des Logbuchs) und planen den Fortgang der Weiterbildung gemäss Terminliste im Anhang dieser Aufstellung. Es werden die klinischen und fachspezifischen Kenntnisse, die operativen Fähigkeiten, die Entscheidungsfähigkeit, das Kommunikationsvermögen, die Teamfähigkeit sowie die akademischen und wissenschaftlichen Fähigkeiten der Weiterzubildenden thematisiert.
Der Zeitplan sieht folgende Abläufe vor:
- Evaluation nach Ablauf der dreimonatigen Probezeit
- Evaluation bezüglich definitivem Verbleib im Weiterbildungsprogramm nach 12 Monaten, weitere Evaluationen alle 12 Monate.
Die Evaluationsgespräche werden schriftlich protokolliert und vom Leiter der Weiterbildungsstätte sowie dem Weiterzubildenden und dem Leitenden Arzt unterzeichnet. Ferner wird das FMH-Evaluationsprotokoll ausgefüllt.
8. Dokumentation
Der aktuelle Stand der Weiterbildung wird vom Facharzttitelanwärter laufend dokumentiert mittels Logbuch und durch Sammlung der Operationsberichte (betreffend aller Operationen an denen mitgewirkt wurde) und Auflistung der sogenannten Credits.




